Allgemeine Covid-Impfpflicht

Update: Keiner der eingebrachten Entwürfe und Anträge hat im Bundestag die erforderliche Mehrheit erhalten.

Ab dem 17. März wurde im Bundestag die Einführung einer Covid-Impfpflicht debattiert, hierzu liegen zwei Gesetzesentwürfe sowie verschiedene Anträge vor: ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren – anschließend umgewandelt in einen Entwurf zur Einführung einer Impfpflicht ab 60 Jahren mit der Option, sie auf Menschen ab 18 Jahren auszuweiten – und ein weiterer fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zu einer verpflichtenden Impfberatung ungeimpfter Volljähriger sowie einer ab dem 15. September 2022 möglichen Einführung der Impfpflicht ab 50 Jahren, sollte dies die epidemiologischen Lage gebieten.

Von der CDU/CSU-Fraktion liegt ein Antrag zur Schaffung eines Impfregisters, zu Beratungsgesprächen für ungeimpfte Bürger sowie einem „Impfmechanismus“ vor, der bei Eintreten gewisser Kriterien aktiviert würde und eine Art zeitlich befristete Impfpflicht für gewisse Alters- und Berufsgruppen darstellen würde.

Des Weiteren brachten Abgeordnete verschiedener Fraktionen, darunter der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki sowie die LINKEN-Politiker Gregor Gysi und Sahra Wagenknecht, einen Antrag gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ein und die AfD-Fraktion einen Antrag gegen eine allgemeine Impfpflicht sowie zur Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Im Folgenden ein paar Kernpunkte des Gesetzesentwurfs zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht: Laut dem Entwurf müssten ab 1. Oktober 2022 alle volljährigen Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik über einen Impfnachweis (aktuell vorgesehen sind zunächst drei Impfungen) oder aktuellen Genesenennachweis verfügen und diesen auf Aufforderung der zuständigen Behörde vorzeigen. Ebenso wäre der Nachweis der Krankenkasse vorzulegen. Ausgenommen von dieser Nachweispflicht wären Schwangere im ersten Trimester sowie Menschen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation mit keinem der zugelassenen Impfstoffe geimpft werden dürfen. Befristet wäre diese Impfpflicht zunächst auf Ende 2023, könnte jedoch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Achtung: Hierdurch würde sich auch die Frist für die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf Ende 2023 (statt 2022) verschieben.

Schreiben an Abgeordnete

Die erste Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag fand am Donnerstag, 17. März statt. Die Abstimmung über eine mögliche Impfpflicht ist für den 7. April vorgesehen. Wenn ihr den Bundestagsabgeordneten dazu ein freundliches Schreiben zukommen lassen möchtet, findet ihr zum Beispiel in dieser Stellungnahme der Ärzte für individuelle Impfentscheidung zahlreiche gut belegte Argumente. Der Verein hat ebenfalls eine Briefaktion gestartet, mit der ihr dem oder der Bundestagsabgeordneten eures Wahlkreises postalisch ein Schreiben zukommen lassen könnt. Aus den Erfahrungen mit der Masernimpfpflicht halten wir individuell formulierte Schreiben an die Abgeordneten im eigenen Wahlkreis für aussichtsreicher als Massen-E-Mails an alle Bundestagsabgeordneten. Die im Bundestagswahlkreis Freiburg direkt gewählte Abgeordnete der Grünen Chantal Kopf hat allerdings den Gesetzesentwurf zur allgemeinen Impfpflicht mit unterzeichnet. Über die Wahlkreissuche auf der Seite des Bundestages findet ihr alle Abgeordneten aus eurem Wahlkreis. Wenn ihr euch an alle Bundestagsabgeordneten wenden möchtet, findet ihr hier eine Anleitung mit Adressliste.

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