Impfnebenwirkungen

Woher kommen die Daten zu Nebenwirkungen?

In Deutschland haben wir ein passives Meldesystem. Das bedeutet, es gibt keine aktive Abfrage möglicher Nebenwirkungen von Impfungen, sondern die Meldung erfolgt spontan durch Angehörige medizinischer Berufe. Dazu sind Ärzte theoretisch zwar verpflichtet, in der Praxis findet hier aber keine Überprüfung statt. Problematisch ist auch, dass Ärzte die Meldung von Nebenwirkungen nicht abrechnen können.

 

Was viele nicht wissen: Auch Patienten selbst können eigene Impfschadensverdachtsfälle melden – ganz einfach online auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts. Dies ist auch rückwirkend unbegrenzt möglich. Bei einer Verdachtsmeldung muss kein ursächlicher Zusammenhang zur Impfung nachgewiesen werden, solange der zeitliche Zusammenhang gegeben ist und keine andere offensichtliche Ursache vorliegt.

 

Gibt es eine Dunkelziffer bei den Meldungen?

Ja. Wie hoch diese ist, lässt sich allerdings nicht beziffern. 1991 berichtete das Ärzteblatt über Forschungsergebnisse, nach denen lediglich 5 % der schwerwiegenden Arzneimittelwirkungen gemeldet werden. Zwanzig Jahre später kamen von den US-Behörden beauftragte Forscher in Kooperation mit der Harvard-Universität zu dem Ergebnis, dass weniger als ein Prozent der Impfnebenwirkungen im Rahmen des – ebenfalls passiven – amerikanischen Meldesystems erfasst werden. In Deutschland wiesen im gemeinsam vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und vom Paul-Ehrlich-Institut herausgegebenen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit die beiden Bundesbehörden 2017 darauf hin, dass schätzungsweise nur etwa 6 % aller unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) und 5 bis 10 % der schweren UAW gemeldet werden.

 

 

 

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